Corporate Governance
Entsprechenserklärung gem. § 161 Aktiengesetz
Die Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der JAXX AG. Gemäß § 161 Aktiengesetz sind Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft verpflichtet, jährlich eine Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten "Deutschen Corporate Governance Kodex" abzugeben.
Der Kodex soll "die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und –überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent machen, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken."

