Seit dem 1. Juli 2002 sind u.a. Mitglieder des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans eines Emittenten, dessen Wertpapiere zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, verpflichtet, Ihre Wertpapiergeschäfte mit Aktien des eigenen Unternehmens zu veröffentlichen.
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